RS Vwgh 1989/4/19 89/02/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;

Rechtssatz

Im Zweifel ist jeder in den von zwei oder mehreren Rechtsanwälten in Kanzleigemeinschaft benützten Kanzleiräumen anwesende Angestellte, gleichgültig, ob er einem Angestelltenverhältnis zu allen Rechtsanwälten steht, befugt, für jeden der Rechtsanwälte Schriftstücke entgegenzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020018.X03

Im RIS seit

20.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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