RS Vwgh 1989/4/19 88/02/0208

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Veröffentlicht am 19.04.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §106 Abs1;
KFG 1967 §106 Abs2;

Rechtssatz

Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von 5 bzw. 6 Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist.

Schlagworte

Haltestange, Kind

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020208.X01

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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