RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0031

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

20/02 Familienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

EheG §55a;
GrEStG 1955 §10 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle der Vermögensaufteilung im Zuge einer Ehescheidung nach § 55a EheG ist eine Gegenleistung nach § 10 Abs 1 GrEStG 1955 nicht vorhanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160031.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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