RS Vwgh 1989/4/26 89/14/0027

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §138 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 407;

Rechtssatz

AusfzF der Mitwirkungspflicht, Beweislast (Glaubhaftmachungslast) und Behauptungslast des Steuerpflichtigen für die außerordentliche technische/wirtschaftliche Abnutzung eines abgebrochenen Betriebsgebäudes, an dessen Stelle ein neues errichtet wurde, um den Restbuchwert des Altgebäudes als Betriebsausgabe des Abbruchjahres geltend machen zu können und ihn nicht iSd "Opfertheorie" als Teil der Herstellungskosten des Neugebäudes aktivieren zu müssen (hier: Fremdenpension, deren sanitäre Ausstattung nicht mehr den gewerberechtlichen Mindestanforderungen entsprach).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140027.X01

Im RIS seit

26.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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