RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0006

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
14/02 Gerichtsorganisation
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

ASGG;
BEinstG §8 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Es bestehen unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach dem ASGG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor die Arbeits- und Sozialgerichte gehören, während die verwaltungsbehördliche Zustimmung zur Kündigung eines Behinderten im Verwaltungsverfahren zu behandeln ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090006.X03

Im RIS seit

06.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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