RS Vwgh 1989/4/27 86/09/0215

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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L94404 Krankenanstalt Spital Oberösterreich
L94454 Patientenanwalt Patientenentschädigung Pflegeanwaltschaft
Oberösterreich
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §144 Abs1;
ASVG §144 Abs3;
ASVG §148 Z6;
KAG OÖ 1976 §35 Abs1;
KAG OÖ 1976 §43;

Rechtssatz

Anspruch auf Pflegegebührenersatz gegenüber dem Versicherungsträger geltend zu machen, wenn dieser die Bezahlung der Pflegegebühren abgelehnt hat (hier: wegen Vorliegen eines Asylierungsfalles). Ob die Anstaltspflege mangels Vorliegens eines Asylierungsfalles richtigerweise hätte gewährt werden sollen, ist vielmehr im Leistungsstreitverfahren auf Antrag bzw Klage des Anspruchsberechtigten zu entscheiden (Hinweis E 26.3.1976, 1971/73; ferner Rill in Tomandl, Sozialversicherung: Grenzen der Leistungspflicht, S 60, insbes S 94 ff). Wirft der Anspruchsberechtigte dem Träger der Krankenanstalt schuldhaftes Verhalten vor (hier: Mutter der Bfrin sei zu Unrecht nicht entlassen worden, obwohl Pflegeplatz vorhanden war), so sind etwaige Ersatzansprüche an den Rechtsträger der Krankenanstalt zu stellen. Im Verfahren nach § 35 Abs 1 oö KAG 1976 ist darauf nicht einzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986090215.X01

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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