RS Vwgh 1989/4/27 89/09/0014

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56 Abs2;
BDG 1979 §123 Abs2;

Rechtssatz

Wurde eine Einleitungsbeschluss gefällt, so tritt ex lege eine Veränderung bestimmter dienstrechtlicher Rechte und Pflichten des Beamten ein. Der Beschluss über die Einleitung des Disziplinarverfahrens ist daher als Bescheid zu qualifizieren (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090014.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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