RS Vwgh 1989/4/27 86/06/0220

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0057 E 13. November 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die Manuduktionspflicht nach § 13 a AVG 1950 geht nicht so weit, dass eine Partei, die unter Hinweis auf die Präklusionsfolgen gemäß § 42 Abs 1 AVG 1950 zu einer mündlichen Verhandlung geladen wurde, vom Verhandlungsleiter ausdrücklich zur Erhebung von Einwendungen und zu deren inhaltlicher Ausgestaltung angeleitet werden müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986060220.X02

Im RIS seit

04.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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