RS Vwgh 1989/5/9 89/14/0033

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
GewStG §7 Z6;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 57;

Rechtssatz

Weder ein Veräußerungsanbot für den Mehrheitsgeschäftsanteil an den Inhaber des anderen Geschäftsanteils (von nicht mehr als 25 vH des Stammkapitals), der auch Geschäftsführer der GmbH ist, noch eine Sperrminoritätsregel des Gesellschaftsvertrages, noch das Zusammenwirken beider Tatsachen verschaffen dem Minderheitsgesellschafter wirtschaftliches Eigentum am angebotenen Mehrheitsgeschäftsanteil (Rechtslage auf Grund des AbgÄG 1981, BGBl 1981/620; der Sachverhalt unterscheidet sich von dem, der dem E 13.5.1986, 83/14/0089, ÖStZB 1987/162, zu Grunde lag: kein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Anbot, Veräußerungsmöglichkeit laut Gesellschaftsvertrag bei Nichtwahrnehmung des Aufgriffsrechtes durch die anderen Gesellschafter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140033.X01

Im RIS seit

09.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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