RS Vwgh 1989/5/17 88/03/0031

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs3;
GelVerkG §16 Abs2;
GelVerkG §16 Abs4;
GewO 1973 §344 Abs1;

Rechtssatz

Wurde von der Behörde in einem Verfahren betreffend die Verleihung einer Taxikonzession die zuständige Fachgruppe lediglich zur Frage des Bedarfes und des Befähigungsnachweises, nicht aber zur Leistungsfähigkeit des Betriebes gehört, ist die Fachgruppe nicht verpflichtet, auch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes Stellung zu nehmen. In der Frage der Leistungsfähigkeit des Betriebes ist daher die Fachgruppe, weil sie nicht dazu gehört wurde, schon aus diesem Grunde berechtigt, gegen die Konzessionsverleihung zu berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030031.X02

Im RIS seit

20.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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