RS Vwgh 1989/5/17 87/03/0281

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/03 Sonstige Angelegenheiten der Schiffahrt

Norm

AVG §56;
BinnSchiffKonzG 1978 §10 Abs6;

Rechtssatz

Hat eine Lreg bei der Bescheiderlassung gem § 10 Abs 6 BinnSchiffKonzG im Einvernehmen mit einer anderen Lreg vorzugehen, so genügt die faktische Herstellung des Einvernehmens zwischen den Lreg. Es bedeutet daher keine Rechtswidrigkeit, dieses Bescheides, wenn darin über die Einvernehmensherstellung nichts ausgesagt wird.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030281.X04

Im RIS seit

26.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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