RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0122

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Veröffentlicht am 22.05.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn auf Grund der Rechtslage die Frage des Anspruches auf Leiterzulage auch nicht mit 100%iger Sicherheit beantwortet werden kann, kommt dem Umstand der Üblichkeit des Anspruches insoferne Bedeutung zu, als der Beamte iSd Theorie der objektiven Erkennbarkeit zumindest Zweifel an der Berechtigung eines Leistungsbezuges hätte haben müssen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120122.X03

Im RIS seit

26.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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