RS Vwgh 1989/5/23 88/07/0139

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;

Rechtssatz

Auf Grund der jedenfalls gegebenen schlechteren Bodenqualität der Klassen ab 2 gegenüber der Klasse 1 ist ein gleicher wirtschaftlicher Erfolg in der Regel wohl nur bei einem vermehrten Einsatz an Arbeitskraft, Zeit und finanziellen Mitteln zu erreichen (Hinweis E 20.9.1988, 87/07/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070139.X03

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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