Index
L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2 impl;Rechtssatz
Ein gemeinsamer Abfindungsanspruch steht niemals mehreren Eigentümern verschiedener Grundstücke, sondern gem § 20 Abs 1 Bgld FlVfLG idF LGBl 1979/55 ausschließlich Miteigentümern ein- und desselben Grundstückes zu (Hinweis E 16.3.1989, 85/07/0020). Daran vermag auch der Umstand, dass es immer wieder vorkommt, dass Grundstücke verschiedener Eigentümer eine "Betriebseinheit" bilden, und dass hierauf nach Tunlichkeit auch bei der Neuordnung der Flureinteilung im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens Bedacht genommen wird, nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070152.X01Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015