RS Vwgh 1989/5/23 88/04/0350

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0001/77 E 14. September 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand ist jene Sollordnung zu verstehen, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040350.X02

Im RIS seit

16.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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