RS Vwgh Erkenntnis 1989/5/24 89/02/0017

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Rechtssatz

Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs 4 StVO gehört nicht der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr (Hinweis E 22.2.1985, 85/18/0016).

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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