RS Vwgh 1989/5/24 89/03/0142

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0037 E 9. November 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Fehlt es an der Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre eines Bfrs, so mangelt diesem die Beschwerdeberechtigung (Hinweis B 9.6.1978, 837/78 und die dort angeführte Vorjudikatur).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030142.X01

Im RIS seit

29.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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