RS Vwgh 1989/5/24 89/02/0031

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §3;

Rechtssatz

Die bloße, durch keine Erfahrungen der medizinischen Wissenschaften untermauerte Behauptung, eine Bewusstseinsstörung könne sich MINUTIÖS ÄNDERN, verpflichtet die Behörde nicht zu weiteren Ermittlungen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020031.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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