RS Vwgh 1989/5/24 89/02/0020

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten

Norm

GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Das Gesetz verlangt nicht, dass der Erwerber das Grundstück, das den Gegenstand des zur Genehmigung beantragten Rechtsgeschäftes bildet, jedenfalls selbst bewirtschaftet. Der Erwerber kann die ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch auf andere Weise - etwa durch Verträge mit hiezu befähigten Personen - sicherstellen.

Schlagworte

Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020020.X01

Im RIS seit

20.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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