RS Vwgh 1989/5/24 89/03/0142

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

JagdG Stmk 1986 §22;
JagdRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Grundeigentümer mangelt die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde an den VwGH gegen den Bescheid, mit dem die Unterverpachtung der Gemeindejagd genehmigt wurde.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Unterverpachtung Weiterverpachtung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030142.X02

Im RIS seit

29.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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