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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §22;Rechtssatz
Dem Grundeigentümer mangelt die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde an den VwGH gegen den Bescheid, mit dem die Unterverpachtung der Gemeindejagd genehmigt wurde.
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Unterverpachtung Weiterverpachtung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030142.X02Im RIS seit
29.01.2007