RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0006

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §256 Abs3;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §36 Abs2;
VwGG §55 Abs1;

Rechtssatz

Einem Antrag gem § 36 Abs 2 VwGG wird auch entsprochen, wenn innerhalb der der belBeh gesetzten Frist eine Gegenstandsloserklärung wegen Zurücknahme der Berufung durch die Behörde erster Instanz erfolgt.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140006.X01

Im RIS seit

30.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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