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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Benachteiligungen eines Asylwerbers wegen seiner Religionsausübung durch Vorwürfe, Beschimpfung, Zurechtweisung und Schlechterstellung am Arbeitsplatz seitens des Vorsitzenden der politischen Kaderabteilung wegen der kirchlichen Trauung und der Taufe der Kinder sind nicht als Verfolgung iSd FlKonv zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010091.X01Im RIS seit
25.10.2006