RS Vwgh 1989/5/31 89/01/0091

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Veröffentlicht am 31.05.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Benachteiligungen eines Asylwerbers wegen seiner Religionsausübung durch Vorwürfe, Beschimpfung, Zurechtweisung und Schlechterstellung am Arbeitsplatz seitens des Vorsitzenden der politischen Kaderabteilung wegen der kirchlichen Trauung und der Taufe der Kinder sind nicht als Verfolgung iSd FlKonv zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010091.X01

Im RIS seit

25.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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