RS Vwgh 1989/5/31 89/01/0083

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Veröffentlicht am 31.05.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die von den staatlichen Behörden des Heimatlandes des Asylwerbers durchgeführten Ermittlungen zur Feststellung des Aufenthaltes des flüchtigen Bruders des Asylwerbers sind keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv gegen die Person des Asylwerbers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010083.X01

Im RIS seit

25.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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