RS Vwgh 1989/5/31 89/01/0059

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Veröffentlicht am 31.05.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0272 E 29. März 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verweigerung des Militärdienstes, mag sie auch aus religiösen Gründen erfolgen, ist kein Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft iSd Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010059.X02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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