RS Vwgh 1989/6/7 88/13/0104

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Veröffentlicht am 07.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;

Rechtssatz

Liegt der aus dem Quadratmeterpreis abgeleitete Mietwert erheblich unter dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes - dies ist dann der Fall, wenn der errechnete Mietwert die Hälfte des ortsüblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes nicht erreicht - so ist der Mittelpreis des Verbrauchsortes individuell zu ermitteln und anzusetzen (Hinweis Hofstätter-Reichel, aaO, Tz 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130104.X02

Im RIS seit

07.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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