Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs2;Rechtssatz
Liegt der aus dem Quadratmeterpreis abgeleitete Mietwert erheblich unter dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes - dies ist dann der Fall, wenn der errechnete Mietwert die Hälfte des ortsüblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes nicht erreicht - so ist der Mittelpreis des Verbrauchsortes individuell zu ermitteln und anzusetzen (Hinweis Hofstätter-Reichel, aaO, Tz 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130104.X02Im RIS seit
07.06.1989Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011