RS Vwgh 1989/6/8 88/08/0275

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1989
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §13 Abs2;

Rechtssatz

Türen sind nicht als "sonstige Lüftungsöffnungen" bei der Berechnung des wirksamen Lüftungsquerschnittes gem § 13 Abs 2 zweiter Satz AAV zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080275.X01

Im RIS seit

29.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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