RS Vwgh 1989/6/12 88/10/0169

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Veröffentlicht am 12.06.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs1;
StGB §6 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die objektiven Sorgfaltspflichten legen immer nur das Mindestmass der anzuwendenden Sorgfalt fest. In atypischen Situationen wird von einem einsichtigen und besonnenen Menschen in der Lage des Täters ein erhöhtes Mass an Sorgfalt verlangt. Anderseits muss man sich hüten, die Anforderungen an die objektive Sorgfaltspflicht zu überspannen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100169.X02

Im RIS seit

12.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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