RS Vwgh 1989/6/13 89/11/0019

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

GmbHG §15 Abs1;
HGB §15;
HGB §8;
IESG §1 Abs5 Z2 idF 1980/580;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0285 E 29. Oktober 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer Ges.m.b.H. kommt es nur auf die förmliche Bestellung, nicht aber auf die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister oder seine Eintragung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110019.X01

Im RIS seit

26.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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