RS Vwgh 1989/6/13 89/10/0074

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §37 Abs3;
ForstG 1975 §37 Abs4;

Rechtssatz

Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, dass bei der Weide "die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten" sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem im § 37 Abs 3 ForstG normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100074.X01

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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