RS Vwgh 1989/6/13 85/07/0298

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §696;
ABGB §704;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auflage - eine pflichtbegründende Nebenbestimmung eines dem Hauptinhalt nach begünstigenden Verwaltungsaktes - unterscheidet sich von der Beendigung - welche die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängig macht - im öff Recht analog dem Privatrecht dadurch, daß ihre Nichtbefolgung den Bestand des Aktes, dem sie beigefügt wird, nicht berührt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070298.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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