RS Vwgh 1989/6/13 86/14/0037

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/9;

Rechtssatz

Ein behauptetes stilles Gesellschaftsverhältnis mit dem Sohn, das keinen Niederschlag in den Aufzeichnungen gefunden hat und das der Abgabenbehörde erst elf Monate nach Ablauf des Jahres an Hand nicht nachvollziehbarer Berechnungen in der Erklärung bekannt gegeben wird, kann keine Wirkungen auf abgabenrechtlichem Gebiet entfalten. Abgrenzung zu E 11.11.1980, 1175/80, VwSlg 5530 F/1980, und E 19.3.1985, 84/14/0174, VwSlg 5975 F/1985 (Im Endeffekt war es eine Frage der Beweiswürdigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140037.X01

Im RIS seit

13.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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