RS Vwgh 1989/6/13 89/11/0032

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §56;
IESG §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird behauptet, daß bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld gestellt wurde, und wird ein später gestellter Antrag wegen verspäteter Antragstellung gemäß § 6 Abs 1 IESG "abgelehnt", so wird damit (iZm der Begründung) auch darüber entschieden, daß der Behörde lediglich dieser (verspätete) Antrag vorliegt. Damit ist eine Entscheidung über den behaupteten Antrag ergangen und die Rechtsverletzungsmöglichkeit gegeben.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110032.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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