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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Lautet der Titelbescheid auf Abtragung eines Gebäudes, so kann im Vollstreckungsverfahren nicht die Errichtung einer Zwischenmauer als gelindestes noch zum Ziel führendes Zwangsmittel angewendet werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Eigentümer die baubehördlich konsentierte Trennung errichtet und damit wegen Änderung des maßgebenden Sachverhaltes dem Abtragungsauftrag die Grundlage entzieht.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989060037.X01Im RIS seit
17.04.2007