RS Vwgh 1989/6/15 89/06/0037

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Veröffentlicht am 15.06.1989
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
VVG §2 Abs1;

Rechtssatz

Lautet der Titelbescheid auf Abtragung eines Gebäudes, so kann im Vollstreckungsverfahren nicht die Errichtung einer Zwischenmauer als gelindestes noch zum Ziel führendes Zwangsmittel angewendet werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Eigentümer die baubehördlich konsentierte Trennung errichtet und damit wegen Änderung des maßgebenden Sachverhaltes dem Abtragungsauftrag die Grundlage entzieht.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989060037.X01

Im RIS seit

17.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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