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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Gegenstand des in § 30 Abs 2 Z 15 MRG vorgesehenen Verwaltungsverfahrens ist allein die Frage, ob ein geplanter Neubau (Umbau) im öffentlichen Interesse liegt, wobei alle anderen mit der Frage der Berechtigung der Kündigung zusammenhängenden Erwägungen unberücksichtigt bleiben müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010183.X02Im RIS seit
31.08.2006