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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 392;Rechtssatz
Ergibt sich aus dem Spruch des angefochtenen Bescheides in Zusammenhalt mit seiner Begründung eindeutig der Bescheidwille der bel Beh, die Prozesshandlung (hier: Vorstellung) nicht dem Vorstellungswerber, sondern der Firma zuzurechnen und aus diesem Grunde zurückzuweisen, kann der Vorstellungswerber in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt werden (Hinweis E 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170171.X01Im RIS seit
17.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011