RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0066

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §47;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

§ 56 Abs 2 BDG stellt auf die Vermutung der Befangenheit, also auf den in der Bevölkerung entstehenden Eindruck ab, während die Befangenheitsregelung des § 47 BDG bei Gefahr im Verzug, wenn eine Vertretung nicht sogleich bewirkt werden kann, eine Handlungspflicht auch des befangenen Beamten normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120066.X03

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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