RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0226

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
PG 1965 §40a;

Rechtssatz

Das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung über den Ausgleich der Einkünfte, wie er im § 2 EStG angeordnet ist, bedeutet nicht, daß der Ausgleich verschiedener Einkunftsarten nach § 40a PG ausgeschlossen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120226.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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