RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0066

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0190 E 27. Februar 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Für Gendarmeriebeamte, die zur Verkehrspolizei eingesetzt werden, ist die Ausübung einer Nebenbeschäftigung als Transportbegleiter im Dienst eines Privatunternehmens unzulässig, weil sie die Besorgnis der Befangenheit begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120066.X01

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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