RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0226

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §292 Abs5;
ASVG §5 Abs3;
EStG 1972 §2 Abs2;
PG 1965 §40a;

Rechtssatz

Aus dem Hinweis im § 5 Abs 3 ASVG auf die Ermittlung anderer Einkünfte nach § 292 Abs 5 ASVG, die erkennbar dem § 2 Abs 2 EStG nachgebildet ist, ergibt sich die Möglichkeit, einen Ausgleich mit Verlusten ebenso wie in der zuletzt angeführten Gesetzesstelle innerhalb eines Kalenderjahres vorzunehmen (Hinweis OGH 15.12.1987, 10 Ob S 62/87, SSV-NF 1/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120226.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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