RS Vwgh 1989/6/27 89/05/0017

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;
VwGG §36 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist eine Erledigung der Berufung in Form einer Zurückweisung an die erste Instanz erfolgt, ist - ungeachtet dessen, daß im Spruch ein bereits (von der Gemeindeaufsichtsbehörde) aufgehobener Bescheid als aufgehoben bezeichnet wird - der in der Sache ergangene erstinstanzliche Bescheid als aufgehoben zu werten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050017.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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