RS Vwgh 1989/6/27 88/04/0319

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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L57507 Camping Mobilheim Tirol
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art118 Abs3 Z9;
CampingplatzG Tir 1980 §25 Abs3;
CampingplatzG Tir 1980 §5 Abs4;

Rechtssatz

§ 25 Abs 3 iVm § 5 Abs 4 tir CampingplatzG stellt eine Regelung zur Ordnung der Errichtung, des Betriebes und des Zustandes von Campingplätzen dar und fällt als solche nicht unter den Tatbestand "örtliche Baupolizei" iSd Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG. Es handelt sich vielmehr um eine Rechtsmaterie, die nicht die verfassungsrechtlichen Merkmale des eigenen Wirkungsbereiches der Gd trägt.

Schlagworte

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040319.X02

Im RIS seit

18.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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