Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;Rechtssatz
Ausführungen zur entsprechenden Betätigungsmöglichkeit des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers. (hier:
Fleischergewerbe, Geschäftsführer mit 40 Wochenstunden in Wien unselbstständig tätig, Entfernung zwischen Wien und Attersee ca 270 km. Die entsprechende Betätigungsmöglichkeit wurde verneint.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040192.X03Im RIS seit
07.03.2006