RS Vwgh 1989/6/27 87/04/0192

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2 idF 1981/619;

Rechtssatz

Ausführungen zur entsprechenden Betätigungsmöglichkeit des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers. (hier:

Fleischergewerbe, Geschäftsführer mit 40 Wochenstunden in Wien unselbstständig tätig, Entfernung zwischen Wien und Attersee ca 270 km. Die entsprechende Betätigungsmöglichkeit wurde verneint.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040192.X03

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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