RS Vwgh 1989/6/27 86/14/0070

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/6;

Rechtssatz

Einer Bilanzänderung ist insb dann mit Recht die Anerkennung zu versagen, wenn dadurch in erster Linie Steuernachforderungen auf der Basis entsprechender Berichtigungen der Besteuerungsgrundlagen durch die AbgBeh ausgeglichen werden sollen (Hinweis auf E 23.11.1982, 2597/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140070.X01

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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