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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Im Betrieb einer genehmigten Betriebsanlage über die genehmigte tägliche Betriebszeit hinaus liegt nicht der (gänzlich) genehmigungslose Betrieb einer Betriebsanlage, sondern eine Änderung der genehmigten Betriebsanlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040031.X01Im RIS seit
07.03.2007