RS Vwgh 1989/6/27 89/04/0031

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Im Betrieb einer genehmigten Betriebsanlage über die genehmigte tägliche Betriebszeit hinaus liegt nicht der (gänzlich) genehmigungslose Betrieb einer Betriebsanlage, sondern eine Änderung der genehmigten Betriebsanlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040031.X01

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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