RS Vwgh 1989/6/27 87/04/0192

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/04/0263 E 28. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die Anmeldung des in Aussicht genommenen gewerberechtlichen Geschäftsführers zur Sozialversicherung kann jedenfalls nicht nachgewiesen werden, dass der namhaft gemachte Geschäftsführer in der Lage ist, sich im Betrieb ENTSPRECHEND - im Sinne der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Gewerbeausübung - zu betätigen. (Hinweis auf E vom 28.6.1988, 87/04/0264)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040192.X04

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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