RS Vwgh 1989/6/27 89/04/0002

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §368 Z4;
GewO 1973 §46 Abs1;
GewO 1973 §63 Abs1;
GewO 1973 §66 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht entscheidungsrelevant, ob in der standortgebundenen Einrichtung während des in Betracht kommenden Tatzeitraumes auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, sofern sie nur nach den gegebenen Sachverhaltsumständen zur Entfaltung dieser gewerblichen Tätigkeit "bestimmt" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040002.X03

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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