Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §3 Abs1;Rechtssatz
Die regelmäßig, selbstständig ausgeübte Beförderung von Personen in die Nähe eines Gastgewerbebetriebes erfolgt auch dann gewerbsmäßig, wenn sie unentgeltlich ist, damit aber eine Belebung des Geschäftsbetriebes und somit eine Steigerung des Gewinnes des Gastgewerbebetriebes, erreicht werden soll, an dem der Beförderer als Gesellschafter beteiligt ist, da hiemit die Absicht vorliegt, einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil iSd § 1 Abs 2 GewO zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X03Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010