RS Vwgh 1989/6/28 88/03/0077

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 Abs1;
GewO 1973 §1 Abs2;

Rechtssatz

Die regelmäßig, selbstständig ausgeübte Beförderung von Personen in die Nähe eines Gastgewerbebetriebes erfolgt auch dann gewerbsmäßig, wenn sie unentgeltlich ist, damit aber eine Belebung des Geschäftsbetriebes und somit eine Steigerung des Gewinnes des Gastgewerbebetriebes, erreicht werden soll, an dem der Beförderer als Gesellschafter beteiligt ist, da hiemit die Absicht vorliegt, einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil iSd § 1 Abs 2 GewO zu erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X03

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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