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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Übergriffe der militärischen Macht, etwa in Form mehrmaliger Hausdurchsuchungen durch Soldaten, denen grundsätzlich die gesamte Zivilbevölkerung der betreffenden Region ausgesetzt sein kann, sind, wenn sie nicht durch in der Person des durch einen derartigen Übergriff Betroffenen gelegene Gründe iSd Flüchtlingskonvention motiviert sind, nicht als Verfolgung iSd Flüchtlingskonvention anzusehen (Hinweis E 29.4.1987, 86/01/0271).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010182.X03Im RIS seit
07.11.2006