RS Vwgh 1989/6/28 89/01/0182

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Übergriffe der militärischen Macht, etwa in Form mehrmaliger Hausdurchsuchungen durch Soldaten, denen grundsätzlich die gesamte Zivilbevölkerung der betreffenden Region ausgesetzt sein kann, sind, wenn sie nicht durch in der Person des durch einen derartigen Übergriff Betroffenen gelegene Gründe iSd Flüchtlingskonvention motiviert sind, nicht als Verfolgung iSd Flüchtlingskonvention anzusehen (Hinweis E 29.4.1987, 86/01/0271).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010182.X03

Im RIS seit

07.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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