RS Vwgh 1989/6/28 88/03/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs2;

Rechtssatz

Die mit einer Tätigkeit verbundene Ertragserzielungsabsicht muss nicht unmittelbar auf das durch diese Tätigkeit allenfalls ausgeübte Gewerbe gerichtet sein, sondern kann auch iZm einem anderen gleichzeitig ausgeübten Gewerbe bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X02

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten