Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs2;Rechtssatz
Die mit einer Tätigkeit verbundene Ertragserzielungsabsicht muss nicht unmittelbar auf das durch diese Tätigkeit allenfalls ausgeübte Gewerbe gerichtet sein, sondern kann auch iZm einem anderen gleichzeitig ausgeübten Gewerbe bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X02Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010