RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0210

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §4;
BAO §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 253;

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner (Erstschuldner) gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter. Wenn auch dem Erstschuldner gegenüber der Anspruch noch nicht geltend gemacht worden wäre, würde doch durch den Haftungsbescheid ein Gesamtschuldverhältnis begründet, welches dem Erstschuldner gegenüber allerdings erst mit Erlassung des Abgabenbescheides wirksam wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160210.X03

Im RIS seit

28.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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